AGBs Stand 02. Februar 2012

A. Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB“) gelten für die Leistungserbringung der KIM Krick Interactive Media GmbH (im Folgenden „KIM“) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“).  Diese AGB gelten nur für Verträge der KIM mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.2 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn KIM in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen für diesen ohne weiteren Vorbehalt ausführt. 

1.3 KIM ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werden dem Kunden an die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende Email-Adresse übersandt. Widerspricht der Kunde den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. KIM wird den Kunden im Rahmen der Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Im Fall des Widerspruches ist KIM berechtigt, die zwischen KIM und dem Kunden bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB mit einbezogen wurden, ordentlich zu kündigen. 

2. Vertragsinhalt und Leistungsumfang

2.1 Der dem Kunden gegenüber geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den in den besonderen Vertragsbedingungen niedergelegten Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen gelten die Leistungsbeschreibungen, die KIM sowohl bei der Auftragsbestätigung mitteilt als auch auf ihrer Homepage zum Abruf bereithält.

2.2 Für den Vertragsinhalt und den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung von KIM maßgebend, im Falle eines Vertragsangebotes von KIM mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme dieses Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. 

2.3 Prüfpflichten in Bezug auf vom Kunden bereitgestellte Informationen und/oder Materialien oder Weisungen bestehen für KIM nicht. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten Dritter an den KIM durch den Kunden übersandten oder mitgeteilten Daten. KIM wird den Kunden lediglich bei für KIM offensichtlichen Verdachtsfällen informieren. 

3. Vertragserklärungen; Bonitätsprüfung

3.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen KIM und dem Kunden getroffen werden, sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Seiten des Kunden gegenüber KIM abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), sind zu Nachweiszwecken in Textform (§ 126b BGB) zu dokumentieren und der jeweils anderen Partei zu übermitteln.

3.2 Bei der Annahme von Vertragsangeboten setzt KIM die Bonität des Kunden voraus und behält sich im Einzelfall vor, die Annahme der Vertragsangebote des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft oder einer durch eine Bank gestellten, ähnlichen Sicherheit in Höhe der voraussichtlichen Zahlungsforderungen abhängig zu machen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat KIM alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, rechtliche Prüfungen selbst oder in seinem Auftrag durchzuführen.

4.2 Der Kunde erbringt seine Mitwirkungsleistungen unentgeltlich. 

4.3 Sofern möglich werden die Vertragspartner gemeinsam Termine und/oder Ausführungsfristen für die Erbringung von Mitwirkungsleistungen festlegen. Sofern für die Erbringung von Mitwirkungsleistungen keine Termine und/oder Ausführungsfristen vereinbart sind, wird KIM die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Mitwirkungsleistungen mit angemessenem zeitlichem Vorlauf in Textform anfordern. 

4.4 Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb der vereinbarten Termine und/oder Ausführungsfristen, werden die Termine und/oder Ausführungsfristen für KIM angemessen verlängert. Die Verlängerung berechnet sich nach der Dauer der nicht vertragsgemäßen Mitwirkung. KIM teilt dem Kunden die konkret unterlassene bzw. nicht vertragsgemäß erbrachte Mitwirkungsleistung unter Hinweis auf eine etwaige Veränderung der Termine und/oder Ausführungsfristen in Textform mit. KIM kann vom Kunden die Vergütung von Zusatzaufwand, der ihr aufgrund der unterlassenen oder unzureichenden Mitwirkungsleistung entsteht, auf Basis der jeweils aktuellen Stundensätze verlangen. Bei Mitwirkungsleistungen, ohne deren Erbringung die Leistungen von KIM wesentlich erschwert sind, ist KIM berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur vertragsgemäßen Erbringung der betreffenden Mitwirkungsleistung zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, ist KIM zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Einzelauftrags oder zum Rücktritt berechtigt. 

5. Vergütung

5.1 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag sowie der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste der KIM.

5.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegen die Vergütungsforderungen, Vorschussforderungen oder Auslagenersatz der KIM stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der KIM anerkannt sind.

6. Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten

6.1 Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens vierzehn (14) Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung in EURO fällig.

6.2 Der Kunde kommt - vorbehaltlich einer früheren Mahnung - spätestens vierzehn (14) Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, wenn die Rechnungssumme nicht zu diesem Zeitpunkt auf dem in der Rechnung ausgewiesenen Konto von KIM gutgeschrieben ist. Die von KIM in Rechnung gestellten Beträge sind ab Fälligkeit auf das Jahr mit acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

6.3 KIM ist berechtigt, in vollem Umfang des Vergütungsanspruchs Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bis dahin die eigene Leistung zu verweigern, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere, wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen. KIM steht in gleicher Weise nach erfolgter Fristsetzung zur Vorauskasse oder Sicherheitsleistung das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. § 321 Abs. 2 BGB gilt entsprechend.

7. Subunternehmer

KIM ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. KIM trägt auch für den Fall der Beauftragung des unter vorstehender genannten Subunternehmens die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

8. Gewährleistung

8.1 KIM trägt die für die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit im Rahmen der Leistungserbringung tatsächlich ein Mangel vorliegt. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt, kann KIM die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. Schlägt die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gilt nachfolgende Ziffer 9. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

8.2 Soweit KIM dem Kunden Speicherplatz in Serveranlagen zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung. Gesetzliche Minderungsrechte bleiben unberührt. Eine Haftung auf Schadensersatz besteht - unbeschadet der gesetzlichen Voraussetzungen - nur unter den in Ziffer 9 dieser AGB genannten Voraussetzungen.

8.3 Soweit vom Kunden eingestellte Daten und/oder Programme über die vertraglich vereinbarten Serverkonfigurationen hinaus Anforderungen an den Server oder die vorinstallierte Software stellt, ist es Sache des Kunden, für die Realisierung dieser Anforderungen zu sorgen. KIM behält sich vor, die Umsetzung derartiger Anforderungen zu verweigern oder von weiteren, auch für den Kunden kostenpflichtigen, technischen Änderungen abhängig zu machen.

8.4 Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich von KIM haben können, unverzüglich anzuzeigen und KIM bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.

8.5 Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen der Ziffer 9 wird die Verjährungsfrist auf 12 Monate verkürzt, sofern die fehlerhafte Leistung keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.

9. Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet KIM bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 

9.2 Auf Schadensersatz haftet KIM - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KIM nur 
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit KIM einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von KIM als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Als ein überwiegendes Verschulden des Kunden ist es insbesondere anzusehen, wenn dieser es unterlässt, KIM auf die Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden hinzuweisen. 

9.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn KIM die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 

10. Geheimhaltung

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Leistungserbringung von KIM oder in deren Auftrag handelnder Personen zugehenden oder bekannt werdenden und auf die KIM, deren Geschäftsorganisation, Leistungen oder Kunden bzw. Subunternehmer und Zulieferer bezogenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen oder sonstige Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“), geheim zu halten und wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu schützen. 

10.2 Vorstehende Klausel gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die (a) dem Kunden bereits zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt waren, (b) die ohne einen Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt wurden oder werden, (c) die durch den Kunden unabhängig von den Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (d) die der Kunde von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber KIM zugänglich gemacht wurden, (e) hinsichtlich derer KIM schriftlich erklärt hat, dass es sich nicht um Vertrauliche Informationen handelt, oder Vertrauliche Informationen, die (f) aufgrund einer vollstreckbaren Anordnung eines deutschen Gerichtes oder einer deutschen Behörde herauszugeben bzw. zu veröffentlichen sind, wobei diese Ausnahme nur dann gilt, der Kunde KIM von einer derartigen Anordnung unverzüglich nach Kenntnis schriftlich in Kenntnis gesetzt und Gelegenheit zur Abwehr der Verpflichtung gegeben hat.

11. Datenschutz

11.1 KIM verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. KIM darf den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.

11.2 Die Mitarbeiter von KIM werden gemäß § 5 BDSG verpflichtet, das Datengeheimnis zu bewahren. Es ist den Mitarbeitern danach untersagt, personenbezogene Daten außerhalb der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verarbeiten oder zu benutzen. Dies gilt auch, soweit es sich um Daten handelt, die den Mitarbeitern auf Grund ihrer Tätigkeit für Kunden oder Lieferanten zur Kenntnis gelangen. Diese Verpflichtung bleibt auch im Falle der Aufgabenänderung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Die Mitarbeiter werden darüber aufgeklärt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis strafbewehrt sind und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können.

11.3 Sofern KIM für den Kunden Wartungs- und Austauschleistungen an Hard- und/oder Software vornimmt, kann zwischen den Parteien eine Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. § 11 BDSG vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, KIM über das Vorliegen von personenbezogenen Daten auf den ihm zuzuordnenden Speichersystemen hinzuweisen. KIM und der Kunde werden in diesem Fall die in § 11 Abs. 2 BDSG aufgeführten Festlegungen in einem schriftlichen Vertrag (§ 126 BGB) festlegen. Der Kunde bleibt in diesem Fall für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die personenbezogenen Daten allein verantwortlich.

12. Laufzeit; Kündigung

12.1 Die zwischen KIM und dem Kunden geschlossenen Verträge werden jeweils mit einer bestimmten, in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Mindestvertragslaufzeit geschlossen und verlängern sich automatisch jeweils um die in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Laufzeit, sofern die Parteien nicht innerhalb von einem (1) Monat vor dem jeweiligen Vertragsende kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

12.2 KIM ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:

  • Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden;
  • Einstellung von Zahlungen durch den Kunden oder Ankündigung durch den Kunden, dies tun zu wollen;
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden;
  • Verstoß des Kunden gegen die Geheimhaltungsvereinbarung unter Ziffer 9.


12.3 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. 

12.4 Mit der Beendigung des Vertrages werden sämtliche ausstehenden Beträge, die der Kunde KIM schuldet, sofort fällig. Im Fall einer Kündigung durch den Kunden, welche nicht durch KIM veranlasst wurde, stellt der Kunde KIM von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen gegenüber Dritten auf erstes Anfordern unverzüglich frei. 

12.5 KIM ist im Falle der Vertragsbeendigung berechtigt, die für den Kunden oder in seinem Auftrag eingegangenen Vereinbarungen mit Dritten zu kündigen. 

13. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen KIM und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der KIM und dem Kunden aus oder in Zusammenhang mit jeder Vereinbarung unter Einbeziehung dieser AGB ist Würzburg.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

B. Besondere Vertragsbedingungen

Für die Nutzung der von KIM erbrachten und bereitgestellten Dienste gelten die nachfolgenden besonderen Vertragsbedingungen. Die Dienste können jeweils einzeln oder gemeinsam in Anspruch genommen werden, wobei die für die jeweils in Anspruch genommenen Dienste bestehenden Besonderen Vertragsbedingungen kumulativ gelten. Weitere Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und sind im Einzelfall zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Für Leistungen, die über den hier beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, gelten die jeweils aktuellen Preislisten von KIM, die dem Kunden im Vorfeld der jeweiligen Auftragsdurchführung mitgeteilt werden.

Abschnitt 1: Leistungsumfang von KIMpage/KIMpage Pro

Mit Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages über die Bereitstellung von KIMpage oder KIMpage Pro stellt KIM dem Kunden folgende Leistungen zur Verfügung: 

  • Einrichtung und Bereitstellung einer eigenen Website (im Folgenden „Website“); 
  • Bereitstellung eines Inhaltsverwaltungssystems (Content Management System, im Folgenden „CMS“) auf TYPO3-Basis zum eigenen Zugriff auf die Inhalte der Website; 
  • Bereithaltung der Website auf einem Server (im Folgenden „Webhosting“), inklusive Spam- und Virenschutz durch Errichtung einer Firewall sowie einer wöchentlich durchgeführten Speicherung zur Sicherung von Daten (im Folgenden „Backup“),
  • Einrichtung und Registrierung von bis zu zehn (10) persönlichen Email-Accounts inklusive Viren- und Spamschutz mit einer maximalen Postfachgröße von je 100 Megabyte, sowie
  • Registrierung und Pflege einer eigenen Internet-Domain. 

Unterabschnitt 1: Webdesign; Erstellung einer Website

1. Leistungsbeschreibung

1.1 KIM erbringt im Rahmen der Vereinbarung für den Kunden Werkleistungen zur Erstellung einer Website. Die Website setzt sich zusammen aus digitalisierten Inhalten des Kunden wie Texten, Bildern, Grafiken, etc., sowie von KIM erstellten technisch-inhaltlichen Elementen wie Email-Fenstern, Bildergalerien, Anfahrts- und Kontaktformularen und News-Abschnitten. Die Website kann bis zu zehn (10) Unterseiten beinhalten. 

1.2 Die im konkreten Fall gegenüber dem Kunden geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem vom Kunden ausgefüllten Antragsformular. 

1.3 KIM erbringt nach Auftragserteilung einen ersten Entwurf für die Website auf der Grundlage der im Antragsformular des Kunden gemachten Vorgaben sowie der vom Kunden nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Inhalte. Nach Fertigstellung des Entwurfs wird dem Kunden per Email eine Internetseite mitgeteilt, auf der er den Entwurf einsehen und bei Bedarf Änderungen mit einem persönlichen Ansprechpartner telefonisch besprechen kann. KIM wird die Website nach Besprechung mit dem Kunden fertig stellen (im Folgenden „Fertigstellung“) und auf einem Server nach Maßgabe des folgenden Unterabschnitts 2 für den Zugriff über das Internet bereitstellen (im Folgenden „Bereitstellung“). Der Kunde wird über den Umstand der Fertigstellung per Email informiert. 

1.4 Der Kunde hat nach Fertigstellung der Website die Abnahme zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel der Website vorliegen. Die Abnahmeerklärung erfolgt in Textform (§ 126b BGB) per Email. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von einer (1) Woche nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erklären. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht innerhalb der vorbenannten Frist von einer (1) Woche nach, so gilt die Abnahme als erteilt. KIM ist in einem solchen Fall nicht gehindert, trotz des Eintretens der Abnahmefiktion von dem Kunden die ausdrückliche Erklärung der Abnahme zu verlangen. 

1.5 Der Kunde hat die Möglichkeit, mit KIM die Variante KIMpage Pro zu vereinbaren. Neben den in vorstehendem Ziffern 1.1 bis 1.4 beschriebenen Leistungen wird KIM in diesem Fall für den Kunden eine suchmaschinenoptimierte Textgestaltung auf jeweils vier (4) Seiten der Website mit einer jeweiligen maximalen Anzahl an Wörtern zwischen 300 und 400 erstellen. Die suchmaschinenoptimierten Texte werden auf der Grundlage einer ausführlichen Keyword-Recherche sowie einer Mitbewerberanalyse erstellt.

2. Verantwortlichkeit für Inhalte

2.1 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Dateien mit den verschiedenen Elementen der Website kompatibel sind. 

2.2 Übersendet der Kunde KIM Dateien, die die erforderliche Kompatibilität nicht aufweisen, so wird KIM den Kunden hierüber informieren und um Übersendung von Dateien bitten, die die erforderliche Kompatibilität aufweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Frist nach, fallen dadurch auftretende Verzögerungen bei der Erstellung der Website in den Verantwortungsbereich des Kunden. 

2.3 Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Rundfunkstaatsvertrags, in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. KIM wird die ihr übermittelten Informationen bei Auftragserteilung nicht dahingehend überprüfen, ob diese im Rahmen der Impressumserstellung ausreichend sind, um den gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall zu genügen. Dies gilt entsprechend für die im Rahmen der Erstellung der Website erstellte Datenschutzerklärung als auch den Disclaimer.

3. Gewerbliche Schutzrechte von KIM; Copyright-Vermerk

3.1 KIM räumt dem Kunden das ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beschränkte Recht ein, die Website zu nutzen und die auf ihr vorhandenen Inhalte zu verändern bzw. auszutauschen. Ein Zugriff auf den Quellcode der Website und der auf ihr vorhandenen Funktionalitäten wird nicht gewährt. Dem Kunden wird darüber hinaus nicht das Recht eingeräumt, Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentationen oder den Quellcode der Website in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Eine Nutzung der Website über die Laufzeit des Vertragsverhältnisses hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. 

3.2 KIM hat das Recht, in angemessener Form im Rahmen der gesamten Website Urheberkennzeichnungen anzubringen. KIM wird dabei auf die Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, insbesonder darauf achten, dass durch die Vermerke keine störende Wirkung erzeugt wird. 

3.3 Der Kunde ist nicht zur Versetzung oder Löschung der Copyright-Vermerke ermächtigt. KIM ist darüber hinaus bei einer Löschung der Vermerke zur außerordentlichen Kündigung der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, die Website auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung weiterhin zu nutzen.

4. Content Management System

4.1 Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, durch Zugriff über ein Content Management System („CMS“) Inhalte der hinterlegten Internetseite auf der Grundlage der TYPO3-Technologie zu pflegen und zu aktualisieren. 

4.2 Zur Nutzung des CMS erhält der Kunde von KIM einen Benutzernamen sowie ein Passwort, die für den Zugriff auf das CMS über einen Webbrowser erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte nicht möglich ist. Mitarbeiter der KIM erhalten nur dann Zugang zu den Daten, soweit dies für die Erbringung von vertraglichen Pflichten durch KIM gegenüber dem Kunden unerlässlich ist. 

4.3 KIM wird dem Kunden das CMS über das Internet bereithalten und zugänglich machen. 

4.4 KIM ist berechtigt, auch während der üblichen Geschäftszeiten die Verfügbarkeit des CMS an Werktagen zwischen 1 und 7 Uhr (MEZ) und an Wochenenden zwischen Samstags 12:00 Uhr und Sonntag 12:00 Uhr (MEZ) zeitweise auszusetzen oder einzuschränken, um Wartungsarbeiten oder Verbesserungen an den Systemen vornehmen zu können. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. KIM wird sich bemühen, die Einschränkung so gering wie möglich zu halten. 

4.5 KIM gewährleistet die Aktualität und Funktionsfähigkeit des CMS sowie dessen Erreichbarkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unterbrechungen der Erreichbarkeit von weniger als 1% pro Jahr - bei einer vorgesehenen 24-stündigen Erreichbarkeit an 7 Tagen pro Woche - sind nicht als Verletzung der vorstehenden Verpflichtung anzusehen. Die Verfügbarkeit von 99% berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit (Monatsmittel) abzüglich der in vorstehender Ziffer 4.4 definierten Wartungsarbeiten.

4.6 KIM räumt dem Kunden insofern ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die jeweilige Laufzeit des Vertrages beschränktes und nicht übertragbares Recht zur Online-Nutzung des CMS ein.

Unterabschnitt 2: Besondere Vertragsbedingungen für die Bereitstellung von Webspeicherplatz („Webhosting“)

1. Leistungsbeschreibung

1.1 Die Website wird auf Serveranlagen zum Zweck des Betriebs und der Bereitstellung der Website hinterlegt. KIM stellt dem Kunden dabei 2 GByte mit dem Internet verbundenen Serverspeicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium inklusive einer TYPO3-Installation zur Verfügung. Insgesamt wird dem Kunden ein Datentransfervolumen von 250 GByte eingeräumt. Der Kunde ist berechtigt, den Speicherplatz sowie das eingeräumte Datentransfervolumen im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Für das Aufspielen von Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. 

1.2 KIM verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit der Server für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar (Datendownstream), sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Website Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). KIM weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. KIM übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht von KIM dar. 

1.3 KIM ist berechtigt, auch während der üblichen Geschäftszeiten die Verfügbarkeit des Servers an Werktagen zwischen 1 und 7 Uhr (MEZ) und an Wochenenden zwischen Samstags 12:00 Uhr und Sonntag 12:00 Uhr (MEZ) zeitweise auszusetzen oder einzuschränken, um Wartungsarbeiten oder Verbesserungen an seinen Systemen vornehmen zu können. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. KIM wird sich bemühen, die Einschränkung so gering wie möglich zu halten. 

1.4 KIM gewährleistet die Funktionsfähigkeit des Servers sowie dessen Erreichbarkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unterbrechungen der Erreichbarkeit von weniger als 1% pro Jahr - bei einer vorgesehenen 24-stündigen Erreichbarkeit an 7 Tagen pro Woche - sind nicht als Verletzung der vorstehenden Verpflichtung anzusehen. Die Verfügbarkeit von 99% berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit (Monatsmittel) abzüglich der in vorstehender Ziffer 4.4 definierten Wartungsarbeiten.

2. Serverkonfiguration, Anbindung, Verfügbarkeit

2.1 KIM ist berechtigt, den physikalischen Server auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Der dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellte Server erhält keine eigene IP-Adresse. 

2.2 Der Server wird mit einem aktuellen Antivirenprogramm sowie einer marktüblichen Firewall ausgestattet. Die auf dem Server gespeicherten Inhalte werden wöchentlich auf einem als Backup dienenden Rechner gespeichert (im Folgenden „Backup“). 

2.3 Der physikalische Server wird feuersicher und klimatisiert aufgestellt. Die Anlage ist mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung sowie einem Filter gegen Stromschwankungen ausgestattet. 

2.4 Die bereitgestellten Serveranlagen sind mit einer Bandbreite von 100 MBit/s an das Internet angebunden. KIM verpflichtet sich, die Anbindung bedarfsgerecht so zu steuern, dass unter normalen Umständen marktübliche Ladezeiten erreicht werden. KIM ist nur für die ordnungsgemäße Funktion seines eigenen Netzwerks sowie der von ihr selbst unterhaltenen Verbindungen und Übertragungswege und die Anbindung bis zur Internet-Schnittstelle verantwortlich.

3. Nutzungsbestimmungen; Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen. Er hat sich bei der Nutzung der Dienste jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten. Insbesondere ist er verpflichtet, keine Daten auf dem Server zu speichern und in das Internet einzustellen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen oder sittenwidrig sind, oder auf derartige Informationen zu verweisen. Hierzu zählen beispielsweise Informationen, die strafbare oder sexuell anstößige Inhalte oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, ohne hinreichend gegen die Kenntnisnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren gesichert zu sein, oder die sonst verboten sind, insbesondere Daten kinderpornographischen oder politisch radikal propagandistischen Inhalts. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrags und des Jugendschutzgesetzes sowie die nationalen und internationalen Urheber- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten. Wendet der Kunde sich mit seinem Angebot (auch) an Nutzer in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland, gilt dies auch für die Vorschriften solcher anderer Staaten. Der Kunde wird in angemessenen Zeitabständen auch aus dem Internet geladene Daten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen, soweit diese für Dritte zugänglich sind; sofern der Kunde derartige Daten nicht löscht oder sperrt, hat er die Inhalte im Verhältnis zu KIM wie eigene Daten zu vertreten. 

3.2 Unabhängig von dem durch KIM nach Maßgabe des Absatzes 2.2 dieses Unterabschnitts durchgeführten Backup obliegt es dem Kunden, ausreichende Sicherungskopien seiner Internetseiten und seiner sonstigen Daten anzufertigen. Sofern die Website dem Kunden Daten der Nutzer seines Internet-Angebots überspielt oder er sonst auf diese Daten Zugriff hat, obliegt dem Kunden die regelmäßige Sicherung dieser Daten. 

3.3 Das Durch- oder Weiterleiten der Inhalte der Website an Dritte durch den Kunden oder auf seine Veranlassung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch KIM zulässig.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Website und die von ihm möglicherweise modifizierten Funktionalitäten so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. KIM ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. KIM wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

3.5 Sollte der Kunde gegen diese Vertragssbedingungen verstoßen oder geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen, so ist KIM berechtigt, unter Ausübung billigen Ermessens den Zugang des Kunden zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt auch, wenn ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist, insbesondere wenn KIM eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten hat oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, ansonsten unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. KIM ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen, wenn hierfür der Kunde die Verantwortung trägt. Dazu hat KIM den Kunden zunächst erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären.

4. Haftung und Freistellungsverpflichtung des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, KIM von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von KIM durch den Kunden gegen KIM erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften.

4.2 Ferner ist der Kunde verpflichtet, für alle sonstigen Schäden aufzukommen, die KIM im Zusammenhang mit einer vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung ihrer Dienste durch den Kunden entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte.

4.3 Die vorbenannten Freistellungsverpflichtungen des Kunden gelten nur wenn und soweit der Kunde die bestimmten Rechtsverletzungen und Pflichtverletzungen zu vertreten hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, KIM von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Information von KIM verpflichtet, wenn er eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezügliche Anhaltspunkte vorliegen.

Unterabschnitt 3: Besondere Vertragsbedingungen für Email-Dienste

1. Leistungsbeschreibung

1.1 Im Rahmen der Leistungserbringung hat der Kunde die Möglichkeit, bis zu zehn (10) Email-Adressen mit bis zu jeweils 100 Megabyte Postfachgröße einzurichten. Im Rahmen dieses Email-Dienstes erbringt KIM die Einrichtung des jeweiligen Email-Accounts, die Speicherung eingehender und abgehender Emails des Kunden (Email-Kommunikation) sowie die jederzeitige Abrufmöglichkeit für den Kunden. Der Name des jeweiligen Email-Accounts wird mit dem Kunden im Rahmen des Einzelvertrags vereinbart und in Abstimmung mit der Second-Level-Domain der Website nach Maßgabe des nachfolgenden Unterabschnitts 4 ausgewählt. Die Email-Accounts werden so eingerichtet, dass sie auch über Webmail-Dienste abgerufen werden können. 

1.2 KIM wird dem Kunden auf seinem Email-Server ein Speichervolumen von 100 Megabyte pro Email-Adresse bereitstellen. Die dort für den Kunden eingehenden Emails werden zu ihrem Abruf gespeichert. Aus technischen Gründen können nur Emails mit einer jeweiligen Gesamtgröße von 10 Megabyte verarbeitet bzw. gespeichert werden. Sollte eine Email an den Kunden diese maximale Größe überschreiten, wird sie mit einer Fehlermeldung an den Absender zurückgesandt. Der Kunde wird über diesen Umstand automatisch informiert. KIM schuldet nicht den erfolgreichen Transport ausgehender Emails zum Empfänger. 

1.3 Für den Abruf und die Versendung von Emails über den Email-Account erhält der Kunde von KIM einen Benutzernamen und ein Passwort, die ihm mit der Nachricht über die Bereitstellung der Website per Email mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort regelmäßig, wenigstens aber alle drei (3) Monate zu ändern. 

1.4 KIM wird den Email-Account vor unberechtigten Zugriffen und der unbefugten Überwachung durch Dritte schützen. Der Kunde ist jedoch in gleicher Weise verpflichtet, für ihn zumutbare Sicherheitsmaßnahmen vor schädigenden oder belästigenden Emails selbst zu treffen. 

1.5 KIM behält sich das Recht vor, im Rahmen anerkannter technischer Standards und seiner vertraglichen Verpflichtungen die eingesetzten Technologien und Kommunikationsmittel zu ändern. Er hat hierbei auf die berechtigten Interessen des Kunden an der Erreichbarkeit des Email-Accounts Rücksicht zu nehmen.

2. Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde hat auf seine Email-Accounts eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. KIM behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die vorgesehene Kapazitätsgrenze von 10 (zehn) Megabyte überschritten ist. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über einen Email-Account weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist KIM berechtigt, diesen Email-Account zu vorübergehend zu deaktivieren. KIM wird den Kunden hierüber benachrichtigen. Der Kunde kann den betroffenen Email-Account erneut aktivieren.

2.2 Email-Accounts dürfen ausschließlich für die Abwicklung von Email-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, Email-Accounts als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, von KIM zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von KIM nutzen, haftet der Kunde gegenüber KIM auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Emails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist KIM berechtigt, den jeweiligen Email-Account unter Ausübung billigen Ermessens zu sperren.

3. Sperrung von Inhalten

3.1 KIM ist berechtigt, den Zugriff auf die vom Kunden auf dem vertragsgegenständlichen Computer-Speicherplatz abgelegten Emails unter Ausübung billigen Ermessens zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte vorliegt.

3.2 Der Kunde ist von einer Sperrung unverzüglich unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Bei Wegfall der zur Sperrung führenden Gründe ist diese unverzüglich aufzuheben.

3.3 KIM ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen, wenn hierfür der Kunde die Verantwortung trägt. Dazu hat KIM den Kunden zunächst erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären.

Unterabschnitt 4: Besondere Vertragsbedingungen für die Registrierung und die Pflege von Domains

1. Leistungsbeschreibung

1.1 Teil des Leistungsangebots im Rahmen der KIMpage bzw. der KIMpage Pro ist die Registrierung einer vom Kunden gewünschten .de-Second-Level-Domain (Domain) und die Domainverwaltung. 

1.2 KIM bemüht sich um Registrierung der von dem Kunden gewünschten Second-Level-Domain, sofern eine solche für den Kunden noch nicht registriert ist. Auf Wunsch des Kunden prüft KIM mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der zuständigen Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. KIM weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs von KIM liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder eine Gewähr für die Richtigkeit übernimmt KIM nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet KIM die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die zuständige Vergabestelle für .de-Domains ist die DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG, Kaiserstraße 75-77, 60329 Frankfurt am Main (DENIC). KIM ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt KIM die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. Die von KIM übernommene Verpflichtung zur Verwaltung beschränkt sich auf die Wahrung von Rechten gegenüber DENIC. 

1.3 Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch KIM erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („admin c“ der DENIC bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 

1.4 Der Kunde ist im Verhältnis zu KIM dafür verantwortlich, dass die gewählte Zeichenfolge keine Rechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Namens- oder sonstigen Schutzrechte verletzt. KIM nimmt diesbezüglich keine eigene rechtliche Prüfung vor. 

2. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

2.1 KIM hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. KIM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, KIM einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, KIM unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von KIM über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und KIM das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

2.3 Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist KIM berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für KIM oder Dritte einzublenden.

3. Geltung der Vergaberichtlinien für Toplevel-Domains

Die jeweils von den nationalen und internationalen Vergabebehörden für Toplevel-Domains zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vergaberichtlinien, Vergabebedingungen und Preislisten gelten entsprechend und sind auf der Internetseite www.denic.de abrufbar.

Unterabschnitt 5: Vergütung, Mindestvertragslaufzeit, Kündigung

1. Vergütung

1.1 KIM erhält für ihre Leistungen im Rahmen des Angebots KIMpage und KIMpage Pro eine einmalige Einrichtungsgebühr. Zusätzlich zur Einrichtungsgebühr erhält KIM eine monatliche Servicepauschale. Der Berechnungszeitraum für die monatliche Servicepauschale beginnt mit dem Zeitpunkt der Registrierung der Domain für den Kunden nach Maßgabe des obigen Unterabschnitts 4, bei im Vorfeld des Vertragsschlusses bereits für den Kunden registrierter Domain mit Vertragsschluss zu laufen. Die Servicepauschale ist einmal jährlich im Voraus zu leisten.

1.2 KIM erhält für diejenigen Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten und in diesen besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Leistungsinhalt hinausgehen, eine zusätzliche Vergütung pro Arbeitsstunde, deren Höhe sich nach der Art der zu erbringenden Zusatzleistung richtet und deren Höhe dem Kunden im jeweiligen Vertragsangebot mitgeteilt wird. Diese Vergütung wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Mindestvertragslaufzeit; Kündigung

2.1 Die Vereinbarung der Parteien wird für eine Mindestvertragslaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern die Parteien nicht innerhalb von zwei (2) Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende kündigen.

Abschnitt 2: Suchmaschinenwerbung bei Google AdWords

1. Leistungsbeschreibung

1.1 KIM wird im Rahmen der Durchführung und Vorbereitung von Suchmaschinenwerbung beim Internetsuchdienst Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (im Folgenden „Google") für den Kunden zunächst eine individuelle Strategie für eine jeweils spezifisch festgelegte Kampagne im Rahmen des von Google angebotenen AdWords-Programms auf der Grundlage der  von dem Kunden auf seiner Website angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen entwickeln (im Folgenden die „Kampagne“). Der Kunde teilt KIM im Vorfeld mit, auf welches Produkt bzw. welche Dienstleistung sich die Kampagne beziehen soll. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, KIM über jedwede Änderung mit Blick auf die von ihm angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen zu informieren.

1.2 KIM wird für den Kunden bei Google ein entsprechendes Benutzerkonto einrichten, welches von der KIM verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Kunden und KIM zustande; alleiniger Vertragspartner von Google ist KIM. KIM wird auf diesem Kundenkonto Suchwörter (im Folgenden „Keywords“) für den Kunden festlegen, bei deren Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch Google für den jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden. Eine Markenrecherche wird von KIM mit Blick auf die verwendeten Keywords nicht durchgeführt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde gegenüber KIM die zu verwendenden Keywords benennt. Darüber hinaus übernimmt KIM keinerlei Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Festlegung und Anmeldung der Keywords betroffen sein könnten und lediglich darauf beruhen, dass der Kunde diese auf seiner Website nutzt. KIM geht grundsätzlich davon aus, dass die Website des Kunden Schutzrechte Dritter nicht verletzt.

1.3 KIM wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Kundenkonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der für den Kunden hinterlegten Keywords auf der Webseite von Google erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten den von Seiten des Kunden mitgeteilten Uniform Resource Locator (URL), auf den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll. 

1.4 Der Kunde wird KIM bei Auftragserteilung mitteilen, wie viele Kampagnen er wünscht. Der Kunde ist insofern verpflichtet, bei Vertragsschluss einen Maximalbetrag (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer) anzugeben, den er für die Suchmaschinenwerbung aufwenden will (im Folgenden das „Ad-Words-Budget“). KIM wird eine laufende Optimierung und kontinuierliche Analyse der Kampagne durchführen sowie bei Bedarf kleine Änderungen an den verwendeten Anzeigentexten und Keywords vornehmen. Darüber hinausgehende Leistungen von KIM bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. 

1.5 KIM wird bei Auftragsdurchführung in der Regel die Option „weitgehend passende Keywords“ auf dem bei Google eingerichteten Benutzerkonto wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion schaltet Google automatisch die Anzeigen des Kunden für relevante Varianten der von KIM angegeben Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch Google bestimmt. KIM übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von Google im Rahmen dieser Option gewählten Keywords. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber KIM auf der Grundlage oder im Zusammenhang von Keywords, welche mit der Option „weitgehend passende Keywords“ von Google bestimmt wurden, ist von einer vorherigen gerichtlichen Geltendmachung gegenüber Google abhängig

1.6 KIM wird sich um eine bestmögliche Positionierung der von ihr generierten Anzeigentexte bemühen. KIM ist jedoch nicht verpflichtet, dass eine bestimmte Positionierung der von ihr erstellten Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird. Sollte sich Google entscheiden, Keywords bzw. Anzeigen zurückzuweisen oder zu entfernen, so beschränkt sich die Verpflichtung von KIM darauf, Google um Mitteilung der Gründe zu bitten und den Kunden über diesen Umstand zu informieren. 

1.7 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebene Internetadresse, die im Anzeigentext erscheinen soll, richtig ist. KIM übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, dass die Internetadresse zum Zeitpunkt des Anklickens durch den jeweiligen Nutzer erreichbar ist. 

1.8 Der Kunde erhält regelmäßig Statistiken, um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Kunden nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von KIM auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten der Kampagne zu verlangen.

2. Vergütung

2.1 KIM erhält für ihre Leistungen eine einmalige Einrichtungsgebühr. Zusätzlich erhält KIM eine monatliche Servicepauschale. Dabei ist die monatliche Servicepauschale an das vom Kunden nach Maßgabe der vorhergehenden Ziffer 1.4 dieses Abschnitts anzugebende Keywords-Budget gekoppelt. Der Berechnungszeitraum für die monatliche Servicepauschale beginnt mit Vertragsschluss zu laufen.

2.2 KIM erhält für diejenigen Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten und in diesen besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Leistungsinhalt hinausgehen, eine zusätzliche Vergütung pro Arbeitsstunde, deren Höhe sich nach der Art der zu erbringenden Zusatzleistung richtet und deren Höhe dem Kunden im jeweiligen Vertragsangebot mitgeteilt wird. Diese Vergütung wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Vertragslaufzeit

Die Vereinbarung der Parteien über die Durchführung von Suchmaschinenwerbung bei Google wird für eine Mindestvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten geschlossen. Der Kunde hat wahlweise die Möglichkeit, eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten zu wählen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gewählte Mindestvertragslaufzeit, wenn die Parteien nicht innerhalb von einem (1) Monat vor dem jeweiligen Vertragsende kündigen.

Abschnitt 3: Suchmaschinenoptimierung

Unterabschnitt 1: Suchmaschinenoptimierung

1. Leistungsbeschreibung

1.1 Im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Suchmaschinenoptimierung analysiert KIM die Website des Kunden und erstellt Reportings im Hinblick auf eine potentiell verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten von ausgewählten Suchdiensten während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung bezieht sich auf mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen (im Folgenden „Keywords“) und beinhaltet bei Bedarf deren Integration in den bereits vorhandenen Text auf der Internetseite des Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 1.3. Die Optimierung umfasst maximal drei (3) Keywords, wobei sich die genaue Anzahl der Keywords nach der im Einzelfall getroffenen Parteivereinbarung im Anschluss an eine Keywordpotential-Analyse und die Auswertung von Chancenkeywords richtet. 

1.2 Die im konkreten Fall gegenüber dem Kunden geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem vom Kunden ausgefüllten Antragsformular. KIM wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Website des Kunden bemühen. KIM ist jedoch nicht verpflichtet, dass eine bestimmte Positionierung der Website zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.

1.3 KIM wird im Vorfeld der Suchmaschinenoptimierung eine Website-Analyse vornehmen, die einen Technik-Check, Content-Check, Keyword-Check, Usability-Check sowie die auf der Website befindlichen Verlinkungen umfasst. Sofern erforderlich, umfasst das Leistungsangebot der KIM in diesem Zusammenhang auch die Anpassung der Website hinsichtlich des Seitentitels, der Meta-Tags, Meta-Description sowie der Robots.txt. Vor dieser Anpassung muss der Kunde ein Backup der Website erstellen.

1.4 KIM meldet die optimierten und erstellten Seiten in ausgewählten Suchdiensten an und sorgt durch die Veröffentlichung von Internetbeiträgen für eine weitere Verbreitung der von dem Kunden verwendeten Internetpräsenz. Zu den im Rahmen des Leistungsumfangs von KIM zu erbringenden Veröffentlichungen gehören Backlinks, Pressemitteilungen, Blogeinträge, Webkatalogeinträge, Social-Bookmarks. Die im konkreten Fall gegenüber dem Kunden geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot sowie der dem Kunden von KIM übermittelten Auftragsbestätigung.

1.5 Im Rahmen der Leistungserbringung wird KIM auf der Website des Kunden das Programm Google Webmaster Tool installieren, um dem Kunden so die Möglichkeit zu geben, die Nutzung seiner Website zu analysieren. Darüber hinaus erhält der Kunde von KIM einen monatlichen Report über die in seinem Auftrag durchgeführten Dienste und Tätigkeiten per Email. 

1.6 KIM kann benachbarte oder ähnliche Keywords verschiedener Kunden entsprechend betreuen. KIM wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben. KIM kann dem Kunden keine Exklusivität für die in seinem Auftrag festgelegten Keywords einräumen.

2. Vergütung

2.1 KIM erhält für ihre Leistungen eine einmalige Einrichtungsgebühr. Zusätzlich erhält KIM eine monatliche Servicegebühr. Der Berechnungszeitraum für die monatliche Servicegebühr beginnt mit Vertragsschluss zu laufen.

2.2 KIM erhält für diejenigen Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten und in diesen besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Leistungsinhalt hinausgehen, eine Vergütung pro jeweils erbrachter Arbeitsstunde. Diese Vergütung wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Vertragslaufzeit

Die Vereinbarung der Parteien über die Optimierung der Website des Kunden wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen. Der Kunde hat wahlweise die Möglichkeit, eine Mindestvertragslaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten zu wählen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn die Parteien nicht innerhalb von einem (1) Monat vor dem jeweiligen Vertragsende kündigen.

Unterabschnitt 2: Performanceorientierte Suchmaschinenoptimierung

1. Leistungsumfang

1.1 Der Kunde hat neben der unter Unterabschnitt 1 beschriebenen Suchmaschinenoptimierung die Möglichkeit, mit KIM eine erfolgsoptimierte Suchmaschinenoptimierung zu vereinbaren. Dazu ist eine gesonderte Auftragserteilung erforderlich. 

1.2 KIM wird im Rahmen der Vertragsdurchführung zusätzlich zu den in Unterabschnitt 1 Ziffer 1 dieser besonderen Vertragsbedingungen genannten Leistungen eine ständige Optimierung und Pflege der Website des Kunden zur Sicherung einer TOP-10 und/oder TOP-3 Position vornehmen. Der erforderliche Grad der Optimierung hängt davon ab, welcher Klassifizierung die einzelnen von den Parteien vereinbarten Keywords zuzurechnen sind. KIM wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Website des Kunden bemühen. KIM ist jedoch nicht verpflichtet, dass eine bestimmte Positionierung der Website zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird.

1.3 Als abrechnungsrelevante Top-10 bzw. TOP-3- Positionen werden die ersten zehn bzw. drei Suchergebnisse nach einer Suchabfrage der vereinbarten Keywords definiert. Dabei zählen nur nicht bezahlte Ergebnisse. Gesponserte und/oder versteigerte Links zählen nicht als Suchergebnis. Darüber hinaus zählen für Keywords einer Sprache nur diejenigen Seiten, die in der entsprechenden Sprache erstellt sind, sofern die einzelnen Suchdienste eine derartige Auswahlmöglichkeit anbieten.

1.4 Eine Top-10 bzw. TOP-3 - Position ist dann erreicht, wenn eine der von KIM optimierten oder erstellten Seiten unter den ersten zehn bzw. ersten drei Suchergebnissen eines vereinbarten Suchdienstes gelistet wird.

2. Vergütung

2.1 KIM erhält für ihre Leistungen eine einmalige Einrichtungsgebühr. Zusätzlich erhält KIM eine monatliche Basisvergütung, zu der eine erfolgsabhängige Vergütung hinzukommt. Die erfolgsabhängige Vergütung ist von der Klassifizierung (nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 1.2) der Keywords abhängig. Der Kunde wird in der Auftragsbestätigung über die für die jeweilige Klassifizierung anfallende erfolgsabhängige Vergütung informiert. 

2.2 Der Berechnungszeitraum für die monatliche Grundgebühr beginnt mit Vertragsschluss zu laufen. Der Kunde erhält von KIM gemeinsam mit einem monatlichen Statusbericht eine monatliche Rechnung. Statusbericht und Rechnung sind vom Kunden auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und gelten dann als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt von Statusbericht und Rechnung keine Beanstandungen gegenüber KIM anzeigt. KIM ist verpflichtet, den Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. 

2.3 Aufgrund der Klassifizierung der Keywords legt KIM einen Maximalbetrag fest, Der zu zahlende Betrag steigt mit dem Erfolg der Optimierungsmaßnahmen, übersteigt den festgelegten Maximalbetrag jedoch nicht. 

2.4 Kommt der Kunde seinen im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschuldeten Mitwirkungspflichten nach Maßgabe der Ziffer 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht nach, so insbesondere der Verpflichtung, Genehmigungs- oder Beanstandungserklärungen abzugeben, ist KIM berechtigt, ab dem dritten Monat nach Übersendung der zu optimierenden Dateien an den Kunden monatlich einen Statusbericht zu senden und pauschal den mit dem Kunden vereinbarten Maximalbetrag zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch entstanden ist. 

2.5 KIM erhält für diejenigen Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten und in diesen besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Leistungsinhalt hinausgehen, eine Vergütung pro jeweils erbrachter Arbeitsstunde (zzgl. Mehrwertsteuer). Diese Vergütung wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Vertragslaufzeit

Die Vereinbarung der Parteien über die Optimierung der Website des Kunden wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen. Der Kunde hat wahlweise die Möglichkeit, eine Mindestvertragslaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten zu wählen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn die Parteien nicht innerhalb von einem (1) Monat vor dem jeweiligen Vertragsende kündigen.